Anspruch auf kostenlose Testung ab dem 11.10.2021 (Stand 05.10.21)
Folgende Personen haben auch nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen: Weitere Sonderregelung bis zum 31.12.21 Folgende Personen haben in der Übergangszeit bis … Weiter