Erste-Hilfe-Kurse für Kindergarten, Schule & Co.
Zertifiziert nach DGUV Vorschrift 1

Unsere Kurse werden nach Abschluss mit einem Zertifikat gemäß DGUV Vorschrift 1 bescheinigt. Damit bist du auf der sicheren Seite!

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Maßgeschneiderte Erste-Hilfe-Kurse
für Kindergarten, Schule & soziale Einrichtungen.

In Deutschland sind Schulen, Kindergärten und Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gesetzlich verpflichtet, Ersthelfer auszubilden. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften festgelegt. Konkret regelt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diese Verpflichtung.

Erste-Hilfe-Ausbildung mit Kostenübernahme

Die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung werden in vielen Fällen von der zuständigen Unfallkasse (UK oder KUVB) übernommen. Das bedeutet, dass für Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Schulen nur geringe oder sogar gar keine Kosten entstehen.

Erste-Hilfe-Ausbildung mit Kostenübernahme
erfahrene Fachleute mit einer Begeisterung als Ausbilder

Die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung werden in vielen Fällen von der zuständigen Unfallkasse (UK oder KUVB) übernommen. Das bedeutet, dass für Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Schulen nur geringe oder sogar gar keine Kosten entstehen.

In Notfallsituationen die richtigen Maßnahmen ergreifen

Du möchtest sicherstellen, dass die Mitarbeiter und Pädagogen (m/w/d) deiner Bildungseinrichtung in Notfallsituationen die richtigen Maßnahmen ergreifen können? Rennecke-Medic bietet hochwertige Erste-Hilfe-Kurse speziell für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen an, die den Anforderungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen entsprechen. Unsere Kurse werden nach Abschluss mit einem Zertifikat gemäß DGUV Grundsatz 304-001 bescheinigt. Damit bist du auf der sicheren Seite!

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Praxisnahe Schulungen

Unsere praxisnahen Schulungen wurden speziell entwickelt, um den Bedürfnissen von Kindergärten und Schulen gerecht zu werden. Mit einer Dauer von 7,5 Stunden, aufgeteilt in 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, finden unsere Kurse an einem einzigen Tag statt. Inhaltlich vermitteln wir fundierte Kenntnisse über lebensrettende Maßnahmen sowie spezifische Erste-Hilfe-Situationen, die in Kindergärten, Schulen & Co auftreten können. So sind deine Mitarbeiter (m/w/d) bestens vorbereitet, um im Ernstfall angemessen zu reagieren.

Gültigkeit der Nachweise

Die erworbenen Erste-Hilfe-Kenntnisse sind zwei Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Auffrischung des Kurses vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten stets auf dem neuesten Stand sind. Bei Rennecke-Medic legen wir großen Wert auf kontinuierliche Fortbildung und unterstützen dich und deine Mitarbeiter (m/w/d) dabei, immer bestens vorbereitet zu sein.

Interessant für Tagesmütter

Besonders für Tagesmütter ist es wichtig zu wissen, dass das erforderliche Kursformat in der Regel vom zuständigen Jugendamt vorgegeben wird. Meistens handelt es sich um den Kurs “Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder”. Bitte kläre im Vorfeld mit deinem Jugendamt, ob dieser Kurs anerkannt wird.

Warum sind Erste-Hilfe-Kurse für Unternehmen und Bildungseinrichtungen wichtig?

Notfallsituation im Betrieb. Herzinfarkt eines Mannes.Sowohl in Betrieben als auch in Bildungseinrichtungen sind regelmäßig geschulte Ersthelfer essenziell, um im Notfall schnell und richtig reagieren zu können. In Deutschland sind Unternehmen und Betreuungseinrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern bereitzustellen.

Glücklicherweise müssen Betriebe und Einrichtungen diese Schulungen häufig nicht selbst finanzieren – Unfallversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften (BG) oder Unfallkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise.

Doch die Abrechnung mit diesen Trägern bringt oft viele Fragen mit sich. Welche Dokumente sind erforderlich? Wo muss die Kostenübernahme beantragt werden? Wie läuft die Abrechnung ab?

Rennecke-Medic, Ihr DGUV-zertifizierter Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse, erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie die Kostenübernahme reibungslos funktioniert und welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten.

Welche Erste-Hilfe-Kurse können über die Unfallversicherungsträger abgerechnet werden?

Die Kostenübernahme durch Unfallversicherungsträger ist insbesondere für zwei Kursformate möglich:

  1. Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe
  • Dieser Kurs richtet sich an Unternehmen und deren Mitarbeiter, die als betriebliche Ersthelfer geschult werden müssen.
  • Themenschwerpunkte: Erste Hilfe am Arbeitsplatz, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Umgang mit Notfallsituationen im Betrieb.
  • Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (ca. 7 Stunden)
  • Erforderliches Abrechnungsdokument: Das BG-Abrechnungsformular (wird von Rennecke-Medic automatisch für die meisten Berufsgenossenschaften vorausgefüllt bereitgestellt).
  1. Erste-Hilfe-Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
  • Speziell für pädagogisches Personal in Kindergärten, Schulen und anderen Betreuungseinrichtungen.
  • Themenschwerpunkte: Erste Hilfe am Kind, Maßnahmen bei Notfällen mit Schutzbefohlenen.
  • Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (ca. 7 Stunden)
  • Erforderliches Abrechnungsdokument: Gutscheine der Unfallkassen, die vorab bei der zuständigen Unfallkasse beantragt werden müssen.

Welche weiteren Erste-Hilfe-Schulungen bietet Rennecke-Medic an?

Neben diesen beiden Kursen bietet Rennecke-Medic ein umfangreiches Schulungsangebot, darunter:

✔️ Notfalltrainings für Arztpraxen – Speziell für medizinisches Personal, um auf Notfälle in der Praxis optimal vorbereitet zu sein.

✔️ Fortbildungen für Pflegepersonal – Schulungen für Pflegekräfte, die den Umgang mit Notfallsituationen in Pflegeheimen oder im häuslichen Umfeld vertiefen.

✔️ Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinanwärter – Notwendige Schulung für den Erwerb eines Führerscheins.

Unser Ziel ist es, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und medizinische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit bestmöglich auf Notfälle vorzubereiten.

Wie funktioniert die Kostenübernahme durch Unfallversicherungsträger?

  1. Betriebe – Abrechnung über Berufsgenossenschaften

Betriebe sind über eine Berufsgenossenschaft (BG) versichert. Beispiele für Berufsgenossenschaften:

  • BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
  • BGHM (Holz und Metall)
  • VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
  • BG Bau (Bauwirtschaft)
  • BGN (Nahrung und Gastgewerbe)

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abrechnung (Betriebe):

✔️ Anmeldung bei Rennecke-Medic: Nach der Buchung erhält der Betrieb automatisch ein vorausgefülltes Abrechnungsformular per E-Mail, das nur noch ausgedruckt, unterschrieben und am Schulungstag abgegeben werden muss.

✔️ Einige Berufsgenossenschaften verlangen eine vorherige Beantragung: Die BGW und BGN stellen eigene Formulare bereit, die der Betrieb direkt auf den Websites der BGs ausfüllen muss.

✔️ Angabe der Mitgliedsnummer: Seit dem 01.01.2023 sind alle Betriebe über eine 15-stellige Mitgliedsnummer bei ihrer BG identifizierbar. Diese Nummer muss korrekt auf dem Formular angegeben werden.

✔️ Wichtiger Hinweis zur Anzahl der finanzierten Teilnehmer: Die Kostenübernahme variiert je nach Branche. Handwerksbetriebe erhalten oft eine vollständige Kostenübernahme, während Büroarbeitsplätze möglicherweise nur eine begrenzte Anzahl an Ersthelfern finanziert bekommen. Daher sollte der Betrieb vor der Anmeldung bei seiner Berufsgenossenschaft klären, wie viele Mitarbeiter geschult werden können.

  1. Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – Abrechnung über Unfallkassen

Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sind über eine Unfallkasse versichert. Beispiele:

  • Unfallkasse NRW
  • Unfallkasse Bayern
  • Weitere regionale Unfallkassen

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abrechnung (Bildungseinrichtungen):

Erste-Hilfe in Kita. Frau klebt Pflaster auf das Knie eines Mädchens.✔️ Gutscheine rechtzeitig beantragen: Die Bildungseinrichtung muss vor dem Kurs selbstständig Gutscheine bei der Unfallkasse beantragen. Diese werden postalisch zugeschickt.

✔️ Vollständig ausgefüllte Gutscheine im Original notwendig: Die Gutscheine müssen am Schulungstag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gegebenenfalls gestempelt im Original vorgelegt werden. Ohne Originalgutschein kann die Kostenübernahme nicht erfolgen!

✔️ Achtung bei fehlerhaften oder unvollständigen Dokumenten: Falls die Unfallkasse die Kostenübernahme ablehnt, wird der Kurs dem Betrieb oder der Einrichtung in Rechnung gestellt.

Warum Rennecke-Medic der ideale Partner für Ihre Erste-Hilfe-Schulung ist

✔️ Flexible Schulungsorte: Wir kommen direkt in Ihren Betrieb oder Ihre Einrichtung – oder Sie nutzen unsere modernen Schulungsräume.

✔️ Einfache Anmeldung & Abrechnung: Automatische Bereitstellung des Abrechnungsformulars für die meisten Berufsgenossenschaften.

✔️ Umfassende Betreuung: Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen, alle Fragen rund um die Kostenübernahme und Schulung zu klären.

✔️ Mehr als nur Schulungen: Wir bieten alle Erste-Hilfe- und Arbeitsschutzprodukte, regelmäßige Kontrollen von Erste-Hilfe-Kästen und Wartung von AEDs (Defibrillatoren) an.

Jetzt Erste-Hilfe-Kurs buchen & Kostenübernahme sichern

Egal ob in Nordrhein-Westfalen oder deutschlandweit – Rennecke-Medic ist Ihr professioneller Partner für Erste-Hilfe-Schulungen, Notfalltrainings und Arbeitsschutzlösungen.

Melden Sie Ihr Team jetzt an und profitieren Sie von einer reibungslosen Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger!

Erste-Hilfe-Kurse für Betreuungs-Einrichtungen

Kontaktiere Rennecke-Medic noch heute!

Erste-Hilfe für Bildungs- und Betreuungs-Einrichtungen ist von größter Bedeutung, um im Notfall schnell und angemessen reagieren zu können. Unsere zertifizierten Kurse bieten das erforderliche Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um Leben zu retten. Kontaktiere Rennecke-Medic noch heute, um weitere Informationen zu erhalten oder einen individuellen Schulungstermin zu vereinbaren. Investiere in die Sicherheit und das Wohlbefinden deiner Schüler (m/w/d) und Mitarbeiter (m/w/d). Wir sind gerne für dich da!

Warnendes Bild, Notfälle zu erkennen.