Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb
Erfüllung der DGUV Vorschrift 1
Erste-Hilfe für Betriebe – Sichere deinen Arbeitsplatz!
Leben retten im Notfall
Die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung werden anteilmäßig von der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen.
Sichere deinen Arbeitsplatz und ermögliche deinen Mitarbeitern, sicherer zu werden. Kontaktiere uns, um weitere Informationen zu erhalten und die Plätze für deine Mitarbeiter zu sichern. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass dein Betrieb sicherer wird und im Ernstfall Leben gerettet werden können.
Gemäß der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention bist du als Arbeitgeber (m/w/d) ab 2 Mitarbeitern (m/w/d) verpflichtet, sicherheitsrelevante Maßnahmen zur Erstversorgung im Notfall bereitzustellen. Dazu gehört die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material sowie die entsprechende Anzahl betrieblicher Ersthelfer (m/w/d) , die an die Größe des Betriebs angepasst ist.
Für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern (m/w/d) wird mindestens ein Ersthelfer benötigt, während ab 21 Mitarbeitern (m/w/d) ein Anteil von 10% der Belegschaft als Ersthelfer (m/w/d) vorgeschrieben ist. Verwaltungs- und Handelsbetriebe benötigen einen Anteil von 5% der Belegschaft als Ersthelfer
(m/w/d).
Je nach Berufsgruppe übernimmt die Berufsgenossenschaft sogar die Erste-Hilfe-Kurse für alle Mitarbeiter (m/w/d) im Betrieb, beispielsweise für Dachdecker, Maler oder Fahrlehrer (m/w/d).
Möchtest du als verantwortungsbewusster Arbeitgeber (m/w/d) sicherstellen, dass deine Mitarbeiter (m/w/d) im Notfall Leben retten können? In unseren einzigartigen Kursen vermitteln wir ihnen alles, was sie dafür wissen müssen!
Unser Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (7,5 Stunden) und findet an einem Tag statt.
Auffrischungskurse für betriebliche Ersthelfer (m/w/d) bieten wir ebenfalls an. Alle zwei Jahre ist es vorgeschrieben, die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. In spannenden und intensiven Kursen bringen wir deine Mitarbeiter (m/w/d) auf den neuesten Stand!