Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb

Erfüllung der DGUV Vorschrift 1

Erste-Hilfe für Betriebe – Sichere deinen Arbeitsplatz!

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Erfüllung der DGUV Vorschrift 1:
Ersthelfer und Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb

Erste-Hilfe für Betriebe – Sichere deinen Arbeitsplatz!

Praxisorientierte Erste-Hilfe-Kurse
für Mitarbeiter (m/w/d):

Leben retten im Notfall

Anteilige Übernahme der Kosten
d
urch die zuständige Berufsgenossenschaft.

Die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung werden anteilmäßig von der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen.

Sichere deinen Arbeitsplatz und ermögliche deinen Mitarbeitern, sicherer zu werden. Kontaktiere uns, um weitere Informationen zu erhalten und die Plätze für deine Mitarbeiter zu sichern. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass dein Betrieb sicherer wird und im Ernstfall Leben gerettet werden können.

Rennecke-Medic: Partner für betriebliche Ersthelfer (m/w/d) und Sicherheitsmaßnahmen gemäß DGUV

Gemäß der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention bist du als Arbeitgeber (m/w/d) ab 2 Mitarbeitern (m/w/d) verpflichtet, sicherheitsrelevante Maßnahmen zur Erstversorgung im Notfall bereitzustellen. Dazu gehört die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material sowie die entsprechende Anzahl betrieblicher Ersthelfer (m/w/d) , die an die Größe des Betriebs angepasst ist.

Anteil der Erst-Helfer im Betrieb

Reanimation nach Herzinfarkt, bei einem am Boden liegenden Mann.Für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern (m/w/d) wird mindestens ein Ersthelfer benötigt, während ab 21 Mitarbeitern (m/w/d) ein Anteil von 10% der Belegschaft als Ersthelfer (m/w/d) vorgeschrieben ist. Verwaltungs- und Handelsbetriebe benötigen einen Anteil von 5% der Belegschaft als Ersthelfer
(m/w/d).

Je nach Berufsgruppe übernimmt die Berufsgenossenschaft sogar die Erste-Hilfe-Kurse für alle Mitarbeiter (m/w/d) im Betrieb, beispielsweise für Dachdecker, Maler oder Fahrlehrer (m/w/d).

gestürzte Frau, die erste Hilfe braucht

Sei ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber (m/w/d)

Möchtest du als verantwortungsbewusster Arbeitgeber (m/w/d) sicherstellen, dass deine Mitarbeiter (m/w/d) im Notfall Leben retten können? In unseren einzigartigen Kursen vermitteln wir ihnen alles, was sie dafür wissen müssen!

Unser Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (7,5 Stunden) und findet an einem Tag statt.

Immer auf dem neusten Stand

Auffrischungskurse für betriebliche Ersthelfer (m/w/d) bieten wir ebenfalls an. Alle zwei Jahre ist es vorgeschrieben, die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. In spannenden und intensiven Kursen bringen wir deine Mitarbeiter (m/w/d) auf den neuesten Stand!

Warum sind Erste-Hilfe-Kurse für Unternehmen und Bildungseinrichtungen wichtig?

Notfallsituation im Betrieb. Herzinfarkt eines Mannes.Sowohl in Betrieben als auch in Bildungseinrichtungen sind regelmäßig geschulte Ersthelfer essenziell, um im Notfall schnell und richtig reagieren zu können. In Deutschland sind Unternehmen und Betreuungseinrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern bereitzustellen.

Glücklicherweise müssen Betriebe und Einrichtungen diese Schulungen häufig nicht selbst finanzieren – Unfallversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften (BG) oder Unfallkassen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise.

Doch die Abrechnung mit diesen Trägern bringt oft viele Fragen mit sich. Welche Dokumente sind erforderlich? Wo muss die Kostenübernahme beantragt werden? Wie läuft die Abrechnung ab?

Rennecke-Medic, Ihr DGUV-zertifizierter Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse, erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie die Kostenübernahme reibungslos funktioniert und welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten.

Welche Erste-Hilfe-Kurse können über die Unfallversicherungsträger abgerechnet werden?

Die Kostenübernahme durch Unfallversicherungsträger ist insbesondere für zwei Kursformate möglich:

  1. Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe
  • Dieser Kurs richtet sich an Unternehmen und deren Mitarbeiter, die als betriebliche Ersthelfer geschult werden müssen.
  • Themenschwerpunkte: Erste Hilfe am Arbeitsplatz, lebensrettende Sofortmaßnahmen, Umgang mit Notfallsituationen im Betrieb.
  • Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (ca. 7 Stunden)
  • Erforderliches Abrechnungsdokument: Das BG-Abrechnungsformular (wird von Rennecke-Medic automatisch für die meisten Berufsgenossenschaften vorausgefüllt bereitgestellt).
  1. Erste-Hilfe-Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
  • Speziell für pädagogisches Personal in Kindergärten, Schulen und anderen Betreuungseinrichtungen.
  • Themenschwerpunkte: Erste Hilfe am Kind, Maßnahmen bei Notfällen mit Schutzbefohlenen.
  • Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (ca. 7 Stunden)
  • Erforderliches Abrechnungsdokument: Gutscheine der Unfallkassen, die vorab bei der zuständigen Unfallkasse beantragt werden müssen.

Welche weiteren Erste-Hilfe-Schulungen bietet Rennecke-Medic an?

Neben diesen beiden Kursen bietet Rennecke-Medic ein umfangreiches Schulungsangebot, darunter:

✔️ Notfalltrainings für Arztpraxen – Speziell für medizinisches Personal, um auf Notfälle in der Praxis optimal vorbereitet zu sein.

✔️ Fortbildungen für Pflegepersonal – Schulungen für Pflegekräfte, die den Umgang mit Notfallsituationen in Pflegeheimen oder im häuslichen Umfeld vertiefen.

✔️ Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinanwärter – Notwendige Schulung für den Erwerb eines Führerscheins.

Unser Ziel ist es, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und medizinische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit bestmöglich auf Notfälle vorzubereiten.

Wie funktioniert die Kostenübernahme durch Unfallversicherungsträger?

  1. Betriebe – Abrechnung über Berufsgenossenschaften

Betriebe sind über eine Berufsgenossenschaft (BG) versichert. Beispiele für Berufsgenossenschaften:

  • BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
  • BGHM (Holz und Metall)
  • VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
  • BG Bau (Bauwirtschaft)
  • BGN (Nahrung und Gastgewerbe)

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abrechnung (Betriebe):

✔️ Anmeldung bei Rennecke-Medic: Nach der Buchung erhält der Betrieb automatisch ein vorausgefülltes Abrechnungsformular per E-Mail, das nur noch ausgedruckt, unterschrieben und am Schulungstag abgegeben werden muss.

✔️ Einige Berufsgenossenschaften verlangen eine vorherige Beantragung: Die BGW und BGN stellen eigene Formulare bereit, die der Betrieb direkt auf den Websites der BGs ausfüllen muss.

✔️ Angabe der Mitgliedsnummer: Seit dem 01.01.2023 sind alle Betriebe über eine 15-stellige Mitgliedsnummer bei ihrer BG identifizierbar. Diese Nummer muss korrekt auf dem Formular angegeben werden.

✔️ Wichtiger Hinweis zur Anzahl der finanzierten Teilnehmer: Die Kostenübernahme variiert je nach Branche. Handwerksbetriebe erhalten oft eine vollständige Kostenübernahme, während Büroarbeitsplätze möglicherweise nur eine begrenzte Anzahl an Ersthelfern finanziert bekommen. Daher sollte der Betrieb vor der Anmeldung bei seiner Berufsgenossenschaft klären, wie viele Mitarbeiter geschult werden können.

  1. Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – Abrechnung über Unfallkassen

Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sind über eine Unfallkasse versichert. Beispiele:

  • Unfallkasse NRW
  • Unfallkasse Bayern
  • Weitere regionale Unfallkassen

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abrechnung (Bildungseinrichtungen):

Erste-Hilfe in Kita. Frau klebt Pflaster auf das Knie eines Mädchens.✔️ Gutscheine rechtzeitig beantragen: Die Bildungseinrichtung muss vor dem Kurs selbstständig Gutscheine bei der Unfallkasse beantragen. Diese werden postalisch zugeschickt.

✔️ Vollständig ausgefüllte Gutscheine im Original notwendig: Die Gutscheine müssen am Schulungstag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gegebenenfalls gestempelt im Original vorgelegt werden. Ohne Originalgutschein kann die Kostenübernahme nicht erfolgen!

✔️ Achtung bei fehlerhaften oder unvollständigen Dokumenten: Falls die Unfallkasse die Kostenübernahme ablehnt, wird der Kurs dem Betrieb oder der Einrichtung in Rechnung gestellt.

Warum Rennecke-Medic der ideale Partner für Ihre Erste-Hilfe-Schulung ist

✔️ Flexible Schulungsorte: Wir kommen direkt in Ihren Betrieb oder Ihre Einrichtung – oder Sie nutzen unsere modernen Schulungsräume.

✔️ Einfache Anmeldung & Abrechnung: Automatische Bereitstellung des Abrechnungsformulars für die meisten Berufsgenossenschaften.

✔️ Umfassende Betreuung: Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen, alle Fragen rund um die Kostenübernahme und Schulung zu klären.

✔️ Mehr als nur Schulungen: Wir bieten alle Erste-Hilfe- und Arbeitsschutzprodukte, regelmäßige Kontrollen von Erste-Hilfe-Kästen und Wartung von AEDs (Defibrillatoren) an.

Jetzt Erste-Hilfe-Kurs buchen & Kostenübernahme sichern

Egal ob in Nordrhein-Westfalen oder deutschlandweit – Rennecke-Medic ist Ihr professioneller Partner für Erste-Hilfe-Schulungen, Notfalltrainings und Arbeitsschutzlösungen.

Melden Sie Ihr Team jetzt an und profitieren Sie von einer reibungslosen Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger!

Terminwahl nach Wunsch
und den Bedürfnissen deines Betriebs

Auch bei der Terminwahl richten wir uns ganz nach deinen Vorstellungen und den Bedürfnissen deines Betriebs. Bei Interesse bieten wir deutschlandweit Kurse in den Räumlichkeiten deines Betriebs an, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht wird. Natürlich können betriebliche Ersthelfer auch an den regelmäßig stattfindenden Terminen in unseren Schulungsräumen in Rees, Emmerich, Kleve oder weiteren Standorten teilnehmen.

Terminwahl nach Wunsch
und den Bedürfnissen deines Betriebs

Auch bei der Terminwahl richten wir uns ganz nach deinen Vorstellungen und den Bedürfnissen deines Betriebs. Bei Interesse bieten wir deutschlandweit Kurse in den Räumlichkeiten deines Betriebs an, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht wird. Natürlich können betriebliche Ersthelfer auch an den regelmäßig stattfindenden Terminen in unseren Schulungsräumen in Rees, Emmerich, Kleve oder Moers teilnehmen.